Besondere Bedingungen Mobile

1. Allgemeines

Die "Besonderen Bedingungen Mobilfunk" von GIB-Solutions AG ("GIB") gelten im Bereich des Mobilfunks (YplaY Mobile) ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen ("AGB"). Im Falle von Widersprüchen gehen sie den AGB vor.

2. Leistungen von GIB

2.1 Allgemein

GIB ermöglicht dem Kunden, über das Mobilfunknetz von Sunrise und ihrer Roamingpartner Gespräche zu führen und Daten zu übermitteln. Die Kunden können untereinander und mit Kunden anderer Anbieter, soweit Sunrise mit diesen Anbietern entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen hat, Gespräche führen oder Daten austauschen. Die aktuellen Broschüren sowie die Website von GIB für YplaY Mobile Produkte (www.yplay.ch/mobile) geben Auskunft über den Umfang und über die spezifischen Angebotsbedingungen der einzelnen Mobilfunk- Dienstleistungen. Allfällig angegebene Übertragungsgeschwindigkeiten sind Maximalwerte unter optimalen Bedingungen. Die tatsächliche Geschwindigkeit ist namentlich abhängig vom Standort, der Anzahl Nutzer in der Mobilfunkzelle und vom Endgerät. GIB garantiert weder das Erreichen der Maximalwerte noch eine Mindestbandbreite.

2.2 Funkversorgung

GIB bietet dem Kunden über das Mobilfunknetz von Sunrise in der Schweiz einen hohen Grad an Funkversorgung an. Die Funkversorgung im Ausland ist abhängig vom Netz des Roamingpartners und dessen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. WLAN ist nicht Teil des Mobilfunknetzes. Allfällige nähere Angaben über die aktuelle und die geplante Funkversorgung erfolgen unverbindlich. Funkschatten sind auch in den als versorgt bezeichneten Gebieten und insbesondere in Gebäuden möglich. Aus rechtlichen, technischen oder faktischen Gründen kann eine bestehende Funkversorgung an einem bestimmten Ort sich verschlechtern oder ganz entfallen. Der unterbruchsfreie Netzübergang zwischen den verschiedenen Netztechnologien kann nicht garantiert werden.

3. Leistungen des Kunden

3.1 Fair Usage Policy

Die Mobilfunk-Dienstleistungen gelten für den normalen Eigengebrauch, welcher die normale mobile Nutzung im Zusammenhang mit der Verwendung des Mobilfunkanschlusses in einem mobilen Gerät für Gesprächs-, SMS/MMS- und Internetverbindungen beinhaltet. «Unlimitierte Minuten» resp. «Unlimitierte SMS» unterliegen einer Fair-use-Limite von 3’000 Minuten resp. 3’000 SMS pro Monat. «Unlimitierte Datennutzung» unterliegt einer Fair-use-Limite von 100 GB (Gigabytes). Nach Überschreiten der Fair-use-Limite wird die weitere Nutzung nach aktueller Preisliste verrechnet. «National» beinhaltet die Schweiz und Liechtenstein. «EU+» beinhaltet die EU plus Norwegen und Island. Ausgenommen von Inklusive- Einheiten sind Mehrwert- und Sondernummern. Weist GIB nach, dass die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch abweicht oder bestehen Anzeichen, dass der Mobilfunkanschluss für Spezialanwendungen benutzt wird, kann GIB die Leistungserbringung einstellen, einschränken oder eine andere geeignete Massnahme ergreifen.

3.2 Schutzmassnahmen

PIN- und PUK-Codes sowie allfällige weitere dem Kunden zugeteilte Sicherheitscodes sind sorgfältig und getrennt von Endgeräten bzw. der SIM-Karte aufzubewahren und Dritten nicht bekannt zu geben. Im Weiteren wird dem Kunden empfohlen, PIN-Codes zu aktivieren und in regelmässigen Abständen zu ändern. Ein Diebstahl der SIM-Karte oder eines mit einer eSIM ausgestatteten Endgerätes hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Benutzungsgebühren bis zur Sperrung des Anschlusses.

4. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

4.1 Roaming

Die aktuell geltenden Tarife und Tarifoptionen für YplaY Mobile für die Benutzung im Ausland (Roaming) befinden sich auf www.yplay.ch/mobile. Die Roamingtarife gelangen auch dann zur Anwendung, wenn der Kunde in der Schweiz in Grenzgebieten ein ausländisches Mobilfunknetz benutzt. Roaminggebühren können teilweise erst mit zeitlicher Verzögerung in Rechnung gestellt werden.

4.2 Zahlungsverzug

In der Regel stellt GIB resp. ein autorisierter Wiederverkäufer von GIB für YplaY Mobile vor der Sperrung eines Anschlusses eine Mahnung zu. Nach erfolgter Leistungsunterbrechung beim betroffenen Mobilfunkanschluss kann GIB resp. der autorisierte Wiederverkäufer von GIB für YplaY Mobile dieselben Massnahmen bei sämtlichen Mobilfunkanschlüssen des Kunden treffen.

4.3 Sicherheit

Als Sicherheitsmassnahme kann GIB resp. der zertifizierte Wiederverkäufer von GIB für YplaY Mobile für Kunden oder einzelne Dienstleistungen auch Betragslimiten festlegen und ändern. Erreicht der Kunde eine solche Betragslimite, kann GIB resp. der zertifizierte Wiederverkäufer von GIB für YplaY Mobile, alle seine Mobilfunkanschlüsse oder auch nur die betroffene Dienstleistung sperren, ist aber dazu nicht verpflichtet.

5. Weitere Bestimmungen

5.1 Mobilfunkanschluss mittels SIM-Karte oder eSIM

Falls technisch oder betrieblich erforderlich, ist GIB berechtigt, die SIM-Karte jederzeit auszutauschen. Falls der Kunde über ein Gerät mit fest verbautem SIM-Chip (sog. embedded SIM resp. «eSIM») verfügt, ist diese Hardware Bestandteil des Endgeräts des Kunden. Bei einem gültigen Vertrag zwischen GIB resp. einem zertifizierten Wiederverkäufer für YplaY Mobile und dem Kunden muss ein eSIMProfil im Endgerät aktiviert werden, damit die im Vertrag mit GIB resp. dem zertifizierten Wiederverkäufer von GIB für YplaY Mobile vereinbarten Dienstleistungen genutzt werden können. Nach Beendigung des Vertrags wird das eSIM-Profil des Kunden deaktiviert oder gelöscht.

5.2 Rufnummernanzeige und –unterdrückung

Die Rufnummer des Anrufers oder des Angerufenen wird, sofern technisch möglich, grundsätzlich angezeigt, unabhängig davon, ob er in einem Verzeichnis eingetragen ist oder nicht. Der Kunde kann die Rufnummer permanent oder pro Anruf kostenlos unterdrücken. Aus technischen Gründen kann in diversen Fällen weder die Rufnummernanzeige noch die Rufnummernunterdrückung garantiert werden, namentlich bei Anrufen aus einem fremden Netz oder in ein fremdes Netz sowie bei SMS. Bei Anrufen auf Notrufnummern ist die Unterdrückung der Rufnummernanzeige nicht möglich. Die Rufnummernanzeige kann auch die Anzeige des Vor- und Nachnamens desjenigen Kunden beinhalten, von dessen Anschluss aus der Anruf erfolgt.

5.3 Nutzerrisiken

Für den Kunden bestehen insbesondere folgende Risiken: Unverschlüsselt verschickte E-Mails und unverschlüsselter Datenverkehr können von Unbefugten gelesen, verändert, unterdrückt oder verzögert werden, Absender können verfälscht werden, Beiträge in Newsgroups, Foren und Chats können gefälscht, verfälscht und durch Dritte ausgewertet werden, Dritte können u.U. den Internetverkehr im World Wide Web (WWW) überwachen und Benutzernamen sowie Passwörter in Erfahrung bringen, Verbindungen über WLAN, Bluetooth und Infrarot sind nicht gesichert.

5.4 Benutzungseinschränkungen

In Ergänzung der AGB kann GIB keine Gewähr bieten für bestimmte Übertragungszeiten und -kapazitäten (z.B. bei SMS), für die Zustellung der über den Internetzugang ausgetauschten Informationen (z.B. Emails) beim Kunden bzw. beim Empfänger, für den störungsfreien Internetzugang via Mobilfunknetz oder WLAN Die durch Endgeräte verursachten elektromagnetischen Felder können andere Geräte wie z.B. Hörgeräte, Herzschrittmacher sowie Haushaltgeräte in ihrer Funktion stören. Um Störungen zu verhindern, sind die von den Herstellern angegebenen Sicherheitsmassnahmen einzuhalten. Der Kunde hat sich über Benutzungsverbote und -einschränkungen (z.B. Strassenverkehr, Luftverkehr) zu informieren und sich an diese zu halten.

6. Dauer und Beendigung

6.1 Dauer und Kündigung

In der Regel gilt für den Vertrag eine beim Angebot festgelegte Mindestvertragsdauer, andernfalls ist der Vertrag unbefristet. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 60 Tagen erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer gekündigt werden. Ohne Kündigung läuft der Vertrag unbefristet weiter. Bei Änderungen während der Mindestvertragsdauer und bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden oder GIB gelten die Regelungen in den AGB zur Mindestbezugsdauer. Der Kunde kann den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen, wenn er permanent (mindestens aber ununterbrochen während 7 Tagen) keinerlei Netzempfang mehr an seiner Wohnadresse hat, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, wenn er nach einem Umzug permanent (mindestens aber ununterbrochen während 7 Tagen) keinerlei Netzempfang an seiner neuen, sich im besiedelten Gebiet befindlichen Wohnadresse hat, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, bei Wegzug ins Ausland, sofern der Kunde ein entsprechendes amtliches Dokument vorweist und in den letzten 6 Monaten nicht von einer Verbilligung (z.B. verbilligtes Gerät) profitiert hat. Wird ein Anschluss bei Todesfall des Kunden nicht durch einen Erben oder eine Drittperson weiter benutzt, kann der Vertrag mit Wirkung auf den Todestag ohne finanzielle Folgen aufgelöst werden. Für Zusatzdienste beträgt die Kündigungsfrist, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage.